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   BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09 (EU)   

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BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09 (EU) (https://dejure.org/2011,21451)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 3 Ni 17/09 (EU) (https://dejure.org/2011,21451)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 3 Ni 17/09 (EU) (https://dejure.org/2011,21451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 53 Buchst c EuPatÜbk
    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • online-und-recht.de

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Diagnostizierverfahren" - zu den Voraussetzungen eines dem Patentschutz zugänglichen Diagnostizierverfahren

  • rewis.io

    Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren - "Diagnostizierverfahren" - zu den Voraussetzungen eines dem Patentschutz zugänglichen Diagnostizierverfahren

  • rewis.io

    Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren - "Diagnostizierverfahren" - zu den Voraussetzungen eines dem Patentschutz zugänglichen Diagnostizierverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Mithin ist bei der Bewertung des Inhalts der vorveröffentlichten Druckschriften, insbesondere der N07, sowie des Inhalts der Prioritätsschrift N11 und der Offenlegungsschrift N15 des Streitpatents jeweils der Gesamtinhalt der Offenbarung der Druckschrift entscheidend (BGH GRUR 95, 113 - Etikettiermaschine; BGH GRUR 2004, 407, 411; BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin).

    Zum Verfahren der N07 gehört damit auch das, was zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aus der Sicht des Fachmanns jedoch nach seinem allgemeinen Fachwissen für die Ausführung der Lehre selbstverständlich oder nahezu unerlässlich ist (vgl. BGH GRUR 95, 330 - Elektrische Steckverbindung; vgl. auch BGH GRUR 2004, 407, 411; BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Mithin ist bei der Bewertung des Inhalts der vorveröffentlichten Druckschriften, insbesondere der N07, sowie des Inhalts der Prioritätsschrift N11 und der Offenlegungsschrift N15 des Streitpatents jeweils der Gesamtinhalt der Offenbarung der Druckschrift entscheidend (BGH GRUR 95, 113 - Etikettiermaschine; BGH GRUR 2004, 407, 411; BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin).

    Zum Verfahren der N07 gehört damit auch das, was zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aus der Sicht des Fachmanns jedoch nach seinem allgemeinen Fachwissen für die Ausführung der Lehre selbstverständlich oder nahezu unerlässlich ist (vgl. BGH GRUR 95, 330 - Elektrische Steckverbindung; vgl. auch BGH GRUR 2004, 407, 411; BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin).

  • BPatG, 06.03.2008 - 21 W (pat) 45/05
    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Ein am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommenes, Art. 53 lit. c EPÜ unterfallendes Diagnostizierverfahren liegt nach der Spruchpraxis des EPA, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, nur vor, wenn es als Verfahrensschritte die Untersuchungsphase mit der Sammlung von Daten, den Vergleich dieser Daten mit Normwerten, die Feststellung einer signifikanten Abweichung und die Zuordnung der Abweichung zu einem bestimmten Krankheitsbild (Diagnose) umfasst (vgl. EPA [Große Beschwerdekammer], Stellungnahme v. 16. Dezember 2005 - G 1/04, GRUR Int. 2006, 514 insb. Gliederungspunkte 5 und 6.2.2 der Begründung; BGH GRUR 2010, 1081-1083 f. - Kein Patentierungsausschluss für Therapie unterstützendes Verfahren; vgl. auch BPatG, GRUR 2008, 981 - Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung).

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall - anders als in den von der Klägerin zitierten, in wesentlichen Merkmalen anders gelagerte Sachverhalte betreffenden Einzelfallentscheidungen des EPA und des Bundespatentgerichts (T 125/02 bzw. BPatG 21 W (pat) 45/05) - nicht erfüllt.

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    N05 Entscheidung der Beschwerdekammern des EPA T 125/02,.

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall - anders als in den von der Klägerin zitierten, in wesentlichen Merkmalen anders gelagerte Sachverhalte betreffenden Einzelfallentscheidungen des EPA und des Bundespatentgerichts (T 125/02 bzw. BPatG 21 W (pat) 45/05) - nicht erfüllt.

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Dies bedeutet nichts Anderes, als dass der Fachmann durch die N07 veranlasst wird, sich gegebenenfalls in entsprechenden Druckschriften des Standes der Technik zu informieren und sich an den dort beschriebenen Vorrichtungen zur Analytik von Atemgasen zu orientieren (BGH GRUR Int. 2009, 1041, 1043 - Fischbissanzeiger), so auch an der Druckschrift N08-1, die ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Analytik von Atemgasen und damit ein gattungsgemäßes System betrifft (vgl. N08-1 S. 1 Z. 3 bis 10).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Denn die Neuheit einer Auswahl aus einem Kollektiv von zwei Alternativen setzt jedenfalls voraus, dass die ausgewählte Alternative in der betreffenden Druckschrift des Standes der Technik nicht ausdrücklich genannt ist und/oder dass dem Fachmann diese Alternative nicht ohne weiteres zugänglich ist (vgl. BGH GRUR 2010, 123 - Escitalopram; EPAT0296/87 Enantiomere/Hoechst GRUR Int., 90, 851; T1048/92 Penem Derivatives/PFIZER; vgl. dagegen aber EPA T0012/81 Diastereomere/Bayer GRUR Int. 82, 744).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Zum Verfahren der N07 gehört damit auch das, was zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aus der Sicht des Fachmanns jedoch nach seinem allgemeinen Fachwissen für die Ausführung der Lehre selbstverständlich oder nahezu unerlässlich ist (vgl. BGH GRUR 95, 330 - Elektrische Steckverbindung; vgl. auch BGH GRUR 2004, 407, 411; BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Patentanspruch 1 in der gemäß Hilfsantrag 1 verteidigten Fassung, der identisch ist mit Patentanspruch 1 in der bestandsfähigen Fassung des Streitpatents gemäß Hilfsantrag 1a, sowie die übrigen angegriffenen abhängigen Patentansprüche in den gemäß Hauptantrag und dem Hilfsantrag 1 verteidigten Fassungen bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte das Streitpatent hilfsweise mit dem gewährbaren, zulässig geänderten Anspruchssatz gemäß Hilfsantrag 1a verteidigt hat und sich der Senat mit einer hiervon abweichenden teilweisen Aufrechterhaltung einzelner, weiterer Patentansprüche gemäß Hauptantrag in Widerspruch zu dem maßgeblichen und in der mündlichen Verhandlung erklärten Willen der Patentinhaberin setzen würde (vgl. dazu auch BGH GRUR 2007, 862, 864 - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Denn dieser Stand der Technik wird - wie oben näher ausgeführt - in der N07 für den Fachmann unmittelbar und zwangsläufig offenbart (vgl. z. B. BGH GRUR 80, 283 - Terephthalsäure 2. Leitsatz, EPA G 0002/88 - reibungsvermindernder Zusatz/MOBIL OIL; BGH GRUR 2010, 901, 903).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    Auszug aus BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09
    Ein am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommenes, Art. 53 lit. c EPÜ unterfallendes Diagnostizierverfahren liegt nach der Spruchpraxis des EPA, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, nur vor, wenn es als Verfahrensschritte die Untersuchungsphase mit der Sammlung von Daten, den Vergleich dieser Daten mit Normwerten, die Feststellung einer signifikanten Abweichung und die Zuordnung der Abweichung zu einem bestimmten Krankheitsbild (Diagnose) umfasst (vgl. EPA [Große Beschwerdekammer], Stellungnahme v. 16. Dezember 2005 - G 1/04, GRUR Int. 2006, 514 insb. Gliederungspunkte 5 und 6.2.2 der Begründung; BGH GRUR 2010, 1081-1083 f. - Kein Patentierungsausschluss für Therapie unterstützendes Verfahren; vgl. auch BPatG, GRUR 2008, 981 - Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung).
  • BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79

    Terephthalsäure

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
  • BGH, 06.10.1994 - X ZB 4/92

    "Datenträger"; Beschränkung des Patentanspruchs auf eine von mehreren

  • BGH, 27.09.1984 - X ZR 53/82

    Bemessung des Streitwerts in einem Patente betreffenden

  • BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55

    Rechtsmittel

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